Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten für alle Angebote und Verträge der Fa. Fritz Witt.

Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das
Raumausstatterhandwerk der Handwerkskammer Hamburg.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Hamburg.


Rechtshinweis :

Sollte sich in einem Paragraphen ein rechtsunwirksamer Fehler erkennen lassen,so gilt dieser Paragraph weiterhin Sinngemäß und es bleiben die übrigen Paragraphen davon unberührt. Grundlage im Fehlerfall bleibt jedoch immer das BGB Deutschland.


Zahlungen :

Sofern nicht anders Vereinbart, ist bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu entrichten. Sämtliche Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die Zahlungen sind sofort bei Rechnungserstellung zu leisten. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.


Eigentumsvorbehalt :

Eigentums- und Urheberrechte an, von Fa. Fritz Witt erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben der Fa. Fritz Witt vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der Fa. Fritz Witt weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgeld auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.


Gewährleistungen :

Für alle Bauleistungen, insbesondere Bodenbelags- und Tapezierarbeiten, gilt die Verdingungsordnung für  Bausleistungen ( VOB ). Die Leistungen entsprechen den für die Arbeiten der Fa. Fritz Witt geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften ( ATV ), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas  anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Aufraggeber kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Fritz Witt, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geltend machen.

Die Fa. Fritz Witt ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen ( Farbe und Maserung ) sowie Textilien ( Gewebe und Farbe ) bleiben vorbehalten.


Gültigkeit der Preise :

Sämtliche Preise sind Endpreise. Preise Aufgrund eines Angebots behalten ihre Gültigkeit für 14 Kalendertage ab Angebots-Datum. Angebots-Preise gelten nur im Zusammenhang mit dem gesamten Angebot und können nicht einzeln aufgeteilt werden. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluß enthalten, ist die Fa. Fritz Witt berechtigt, in Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung  einzutreten.


Bestellungen :

Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Trotz sorgfältiger Auswahl unserer Lieferanten können Lieferschwierigkeiten auftreten.


Mängelrügen :

Bei Mängelrügen muß Fa. Fritz Witt Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten  Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der  Nachbesserung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangt werden. Bei Leistungen, die  nicht Bauleistungen sind,kann der Auftraggeber an Stelle der Herabsetzung der Vergütung auch eine Wandlung des Vertrages verlangen.


Materiallieferungen :

Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann.  Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude  verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das zweite Stockwerk hinaus sind  mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die  Ausführung der Arbeiten der Fa. Fritz Witt oder der von ihr beauftragten Personen durch Umstände behindert,  die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Mehrkosten ( z.B. Arbeitszeit und  Fahrgeld ) in Rechnung gestellt.


Fertigstellung :

Die Fertigstellung wird fristgerecht durchgeführt. Kann die Fertigstellung aufgrund von Umständen, die der  Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf  den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Fertigstellung zugegangen ist. Evtl. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.